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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V.


Ein Schiedsgericht ist im Prinzip ein Gericht wie jedes Amts- oder Landgericht auch – d.h. seine Entscheidungen sind verbindliche Entscheidungen eines individuellen Streitfalles, die notfalls mit dem Zwang eines Gerichtsvollziehers oder einer sonstigen Behörde durchgesetzt werden können. Im Unterschied zu den staatlichen Gerichten sind die Schiedsgerichte mit Kaufleuten und privaten spezialisierten Juristen besetzt.

Es gibt keinen Anwaltszwang.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist geregelt in der Schiedsgerichtsordnung für das Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V. Es beginnt mit der Einreichung der Klage an der Geschäftsstelle der Börse. Danach wird der Kläger über den weiteren Verfahrensfortgang informiert.

Die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V. sind nicht öffentlich. Die Höhe der Kosten und ihre Erstattung sind in der Schiedsgerichtsordnung geregelt. Das Schiedsgericht ist immer bemüht, eine faire, schnelle und sachgerechte Entscheidung zu treffen, wenn es nicht gelingt, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.

icon Schiedsrichterliste 2024 (90.53 KB)

icon Schiedsgerichtsordnung (164.27 KB)